Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
09.01.2014

Versetzung – die Rechte des Betriebsrats und des Arbeitnehmers

© GaToR-GFX - Fotolia.comMit der Anordnung einer Versetzung verändert der Arbeitgeber einseitig den Arbeitsort, die Arbeitszeit oder das Aufgabengebiet eines Arbeitnehmers.

Auf den Arbeitsvertrag kommt es an

Ob eine Versetzung rechtswirksam ist, richtet sich insbesondere nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nur innerhalb der dort festgelegten Bedingungen einsetzen. Arbeitsverträge enthalten oft besondere Klauseln, die dem Arbeitgeber einen weiten Freiraum für Versetzungen geben sollen. Eine solche Versetzungsklausel muss klar und verständlich formuliert sein und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Ist eine Versetzung laut Arbeitsvertrag grundsätzlich möglich, dann muss die konkrete Versetzung für den Arbeitnehmer auch zumutbar sein (§ 106 GewO); sonst ist die Versetzung rechtswidrig.

Ist eine Versetzung des Arbeitnehmers wegen des Inhalts des Arbeitsvertrags nicht zulässig, kann der Arbeitgeber Veränderungen beim Arbeitsort, bei der Arbeitszeit und beim Aufgabengebiet nur nach Abschluss eines Änderungsvertrages oder nach dem Ausspruch einer sog. Änderungskündigung vornehmen. Weitere Beschränkungen für Versetzungen können sich auch in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen wiederfinden.

Rechte des Betriebsrats

Arbeiten im Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer, so muss der Arbeitgeber bei einer Versetzung (nach § 95 Abs. 3 BetrVG) den Betriebsrat informieren und dessen Zustimmung einholen.

Die Zustimmung darf der Betriebsrat jedoch nur bei Vorliegen bestimmter Gründe und innerhalb einer Woche verweigern (§ 99 Abs. 2, 3 BetrVG). Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen (sog. Zustimmungsersetzungsverfahren, § 99 Abs. 4 BetrVG).

Bis dahin darf der Arbeitgeber die Versetzung des Arbeitnehmers nicht durchführen – es sei denn, es liegt ein dringender Eilfall vor (§ 100 BetrVG).

Rechte des Arbeitnehmers

Ist die Versetzung rechtswidrig, braucht der Arbeitnehmer die Anordnung des Arbeitgebers nicht zu beachten. Allerdings bedeutet dies für den Arbeitnehmer ein großes Risiko. Ist eine Versetzung rechtlich doch in Ordnung, verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dann drohen dem Arbeitnehmer eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Bevor ein Arbeitnehmer die Weisung des Arbeitgebers vorschnell ablehnt, sollte er sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Gegen eine unwirksame Versetzung kann der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht einreichen (lassen). Im Eilfall kann er sogar den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.

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