Ein an einer jüdischen Schule aufgenommenes Totenkopf-Foto muss nicht antisemitisch sein. Das entschied am Mittwoch, 18.09.2013, das Arbeitsgericht Hamburg (AZ: 27 Ca 207/13). Es hob daher die Kündigung eines Hamburger Polizisten-Angestellten auf.
Der Polizist war als Objektschützer an einer jüdischen Schule im Stadtteil Rotherbaum eingesetzt. Auf seiner persönlichen Facebook-Seite stellte er ein Foto ein, das vor der Schule einen Totenkopf mit Polizeimütze zeigte. Die Hansestadt Hamburg nahm dies zum Anlass für eine fristlose Kündigung.
Der Polizist hat sich inzwischen bei der jüdischen Gemeinde in Hamburg entschuldigt. Es sei ein – freilich unangemessener – Scherz gewesen. An den Totenkopf als Symbol der SS-Totenkopfverbände habe er nicht gedacht. Rechtsradikales Gedankengut teile er nicht. Die Gefühle von Juden habe er nicht verletzen wollen.
Das Arbeitsgericht hob die Kündigung als unwirksam auf. Die Hamburger Polizei habe nicht dargelegt oder gar nachgewiesen, dass das Foto aus einer rechtsradikalen Gesinnung heraus entstanden sei. Der Totenkopf werde auch in anderen Zusammenhängen als Symbol verwendet, etwa bei Fußballvereinen. Zudem könnten nur Ortskundige die jüdische Schule im Hintergrund erkennen.
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