…titelt heute die Online-Ausgabe der “Zeitung” mit den vier großen Buchstaben.
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg vier früheren Sicherungsverwahrten je Monat 500 € Schmerzensgeld wegen zu langer Unterbringung im Gefängnis zahlen hat. Den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern stehen im Einzelnen 49.000, 53.000, 65.000 und 73.000 € zu.
Angesichts der scheußlichen Verbrechen, die die Kläger begangen haben, mag man über diese Gerichtsentscheidung Wut empfinden.
Aber:
Zum einen hat sich der Staat auch gegenüber verurteilten Verbrechern rechtmäßig zu verhalten und zum anderen wären mir persönlich 500 € Schmerzensgeld für jeden Monat, für den ich unberechtigt im Gefängnis hätte sitzen müssen, kein wirklicher Trost.