Der frühere Chef von Mercedes-Benz USA, Ernst Lieb, ist zu recht fristlos wegen Bereicherung entlassen worden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am Donnerstag, 11.07.2013, entschieden und damit die von Daimler ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam erklärt (AZ: 3 Sa 129/12).
Der heute 58-jährige Lieb war bei Daimler seit 1975 beschäftigt. Mitte der 80er Jahre war er für den Autokonzern Top-Manager in Kanada, Australien und den USA. Ab 01.09.2006 wurde er Präsident von Mercedes-Benz USA. Die Autobauer stellten dem Manager mietfrei eine Dienstvilla zur Verfügung.
Doch diese war offenbar nicht standesgemäß. So wurden auf Kosten des Autokonzerns an der Villa im US-Bundesstaat New Jersey mehrere bauliche Maßnahmen vorgenommen, die teilweise von Lieb persönlich angeordnet wurden. Eine Home-Entertainment-Anlage für fast 90.000 Dollar wurde ebenso eingebaut wie ein Fitnessraum mit verspiegelten Wänden im Keller. Auch der Umbau der Waschküche sowie eine neue Waschmaschine und ein Trockner mussten sein. Für die Anschaffung neuer Betten reichte der Manager bei Mercedes-Benz USA Rechnungen in Höhe von rund 6.150 Dollar ein. Erstattet bekam er dagegen rund 9.400 Dollar.
Am 20.10.2011 kündigte Daimler dem wenig sparsamen Manager fristlos, hilfsweise ordentlich. Lieb habe als Präsident von Mercedes-Benz USA „um seines eigenen Vorteils Willen“ in schwerwiegender Weise seine Pflicht verletzt, die Vermögensinteressen des Unternehmens zu wahren. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Der Top-Manager war sich keiner Schuld bewusst. Die einzelnen vorgenommenen Maßnahmen seien von anderen Personen entschieden oder vorgeschlagen worden. Die Umbaumaßnahmen seien von der Gebäudemanagement-Abteilung von Daimler veranlasst worden. Außerdem habe sich der Wert der Villa nun erhöht, so dass kein Vermögensnachteil entstanden sei.
Davon ließ sich das LAG jedoch nicht beeindrucken. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Lieb habe „Leistungen in erheblichem wirtschaftlichen Wert entgegengenommen“, auf die er – wie er wusste – keinen Anspruch hatte. Teilweise habe er die Maßnahmen auch selbst veranlasst.
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