Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
22.11.2013

Meniskusschäden bei Profifußballern sind Berufskrankheit

Erleiden Profifußballer einen Meniskusschaden am Knie, handelt es sich um eine typische Berufskrankheit. Denn ein über mehrere Jahre ausgeübter Profifußball belastet die Kniegelenke überdurchschnittlich, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch, 13.11.2013, veröffentlichten Urteil (AZ: L 9 U 214/09). Die Berufsgenossenschaft (BG) könne daher zu Unfallversicherungsleistungen verpflichtet sein.

Berufskrankheiten sind normalerweise in der Berufskrankheiten-Verordnung festgelegt. Diese sieht bei Meniskusschäden eine mehrjährige, andauernde oder häufig wiederkehrende, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit vor. Wird eine Berufskrankheit anerkannt, kann die BG dann die Kosten für medizinische Behandlungen oder Umschulungsmaßnahmen übernehmen oder auch eine Rente zahlen.

Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Profifußballer nach mehrjähriger Tätigkeit als Lizenzspieler einen Meniskusschaden am rechten Knie erlitten. Die Erkrankung wollte der Fußballer von der BG als Berufskrankheit anerkannt haben.

Doch der gesetzliche Unfallversicherungsträger lehnte ab. Die Meniskuserkrankung sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf die berufliche Tätigkeit als Fußballspieler zurückzuführen. Eine ausreichende Belastungsintensität des Kniegelenks habe nicht vorgelegen.

Das LSG gab dem Kläger jedoch in seinem Urteil vom 30.09.2013 recht. Spiele ein Profifußballer drei oder mehr Jahre in der 1. bis 4. Liga, könne eine Meniskuserkrankung mit „ausreichender Wahrscheinlichkeit auf die sportliche Betätigung zurückgeführt werden“. Die Fußballer trainierten dann nahezu täglich. Sportler in der 3. und 4. Liga seien wegen ihrer geringeren technischen Fertigkeiten, den schlechteren Trainingsbedingungen und ihrer stärker kampf- und körperbetonten Spielweise sogar eher höher belastet.

Dass der in Frankfurt am Main lebende Kläger bereits seit seinem sechsten Lebensjahr Fußball spiele und zu Beginn seiner Lizenztätigkeit möglicherweise vorgeschädigt gewesen sei, sei unerheblich, so die Darmstädter Richter. Denn die mehrjährige Belastung als Profifußballspieler stelle eine „wesentliche Teilursache für den Meniskusschaden dar“.

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