Bei der linksalternativen „tageszeitung“ werden Männer unzulässig diskriminiert. Das jedenfalls hat am Donnerstag, 05.06.2014, das Arbeitsgericht Berlin der „taz“ vorgeworfen (AZ: 42 Ca 1530/14). Es sprach einem männlichen Bewerber auf ein Volontariat eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern zu.
Die strittige Stelle wird von der „taz Panter Stiftung“ finanziert. Ausgeschrieben wird sie jährlich „für Frauen mit Migrationsgeschichte“.
Der klagende Bewerber konnte als gebürtiger Ukrainer „Migrationsgeschichte“ durchaus vorweisen. Wegen seines Geschlechts wurde er aber von vornherein abgelehnt.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Stiftung nun zu einer Diskriminierungsentschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern verurteilt. Der Bewerber sei wegen seines Geschlechts unzulässig benachteiligt worden. Es sei „nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen“.
Das Argument der „taz“, sie wolle den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen, ließ das Arbeitsgericht nicht gelten. Die Männerdiskriminierung könne hierzu nichts beitragen, da es „lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle“ gehe.
Gegen dieses Urteil kann die Panter Stiftung Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
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