Die Lehrergewerkschaft GEW darf in Berlin trotz anfallender Abiturprüfungen in Biologie am morgigen 23.04. streiken. Das Arbeitsgericht Berlin hat in einer am Montag, 22.04.2013, verkündeten Entscheidung den Antrag des Landes Berlin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) abgelehnt (AZ: 59 Ga 5770/13).
Die GEW verlangt vor allem eine tarifliche Vergütungsordnung für angestellte Lehrer und eine damit einhergehende Gleichstellung zu verbeamteten Lehrern. Außerdem sollen Regelungen zur Sicherung einer altersgerechten Beschäftigung getroffen werden.
Das Land Berlin meinte, dass der GEW-Landesverband aus formellen Gründen nicht zum Warnstreik aufrufen dürfe. Der Streik sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, weil morgen schriftliche Prüfungen für den mittleren Bildungsabschluss und das Abitur vorgesehen sind.
Die Berliner Arbeitsrichter entschieden, dass der Landesverband der GEW ausreichend bevollmächtigt sei, um Tarifverhandlungen und damit auch einen Warnstreik durchführen zu dürfen. Auch die tarifliche Friedenspflicht werde nicht verletzt, da eine tarifliche Vergütungsordnung für angestellte Lehrkräfte bislang nicht vorliege und weil die GEW nur bislang noch nicht bestehende Regelungen für ältere Lehrer anstrebe, so das Arbeitsgericht.
Trotz der geplanten Prüfungen sei der Streik auch nicht unverhältnismäßig. Denn es bestehe die Möglichkeit, vertretungsweise verbeamtete Lehrkräfte einzusetzen. Die streikenden Lehrerinnen und Lehrer würden wohl auch nicht die Prüfungen gezielt stören.
Laut GEW sollten die streikenden Lehrer sich vor den Schulen und später vor der Senatsinnenverwaltung sich treffen. Geplant war zudem ein Fahrradcorso.
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