Polizeibewerber dürfen keine Konsumenten von Cannabis sein. Denn mit dem Konsum von Cannabis kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angezweifelt werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 16.07.2018, bekanntgegebenen Beschluss (AZ: VG 26 L 130.18).
Im konkreten Fall hatte sich ein 40-Jähriger 2017 für den mittleren Dienst der Vollzugspolizei beworben. Bei der medizinischen Untersuchung über die Eignung für den Polizeidienst wurde im Blut des Mannes 300 ng/ml THC-Carbonsäure festgestellt, ein Abbauprodukt von Cannabis.
Der Berliner Polizeipräsident lehnte daraufhin die Einstellung ab.
Der Stellenbewerber bestritt den Konsum von Drogen. Er sei für den Dienst gesundheitlich geeignet.
Das Verwaltungsgericht gab jedoch der Behörde Recht und verwies auf ihren weiten Entscheidungsspielraum. Cannabiskonsum stehe der Einstellung in den Polizeidienst entgegen, heißt es in der Eilentscheidung vom 04.07.2018. Denn mit dem Cannabiskonsum bestünden Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies zähle aber zu den Aufgaben eines Polizeivollzugsbeamten.
Liege der Drogenkonsum, wie im vorliegenden Fall, weniger als ein Jahr zurück, gelte der Bewerber als „nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig“.
Fünfteilige Artikel-Serie zu den „10 typischen Fehlern bei der Arbeitgeberkündigung“
Form, Inhalt, Zustellung, Fristen: Arbeitgeber müssen Vieles beachten, damit eine Kündigung rechtswirksam ist. Die nachfolgenden zehn Fehler können Arbeitgebern teuer zu stehen kommen, wenn der Gekündigte vors Arbeitsgericht zieht. Dieser fünfteilige Beitrag möchte Arbeitgebern helfen, diese Fehler zu vermeiden und außerdem Arbeitnehmer dabei unterstützen, eine erhaltene Kündigung einer ersten Prüfung zu unterziehen.
Kündigung erhalten?
Falls Sie eine Kündigung erhalten haben und eine arbeitsrechtliche Beratung benötigen, rufen Sie mich umgehend an. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Deshalb zögern Sie nicht, sondern kommen bitte sofort auf mich zu. Wenn Sie über einen Berufsrechtsschutz verfügen, übernimmt der Rechtsschutzversicherer in den meisten Fällen die Kosten der Klagerhebung. Die Korrespondenz mit dem Versicherer übernehme ich gerne für Sie.
Weitere aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen und Neuerungen finden Sie auf meiner Facebook-Seite „Arbeitsrechtsinfos – Thorsten Blaufelder“.
Meinen YouTube-Kanal können Sie hier besuchen.
Bildnachweis: © Luis Carlos Jiménez – Fotolia.com
Der Beitrag Konsument von Cannabis darf kein Polizist werden erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.