Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
02.10.2019

Konkurrentin darf nicht dienstliche Beurteilung schreiben

Eine dienstliche Beurteilung anlässlich der Bewerbung um eine Beförderungsstelle darf nicht ausgerechnet von einer Mitbewerberin um denselben Posten geschrieben werden. Eine solche Beurteilung ist aus der Personalakte zu entfernen, wie das Arbeitsgericht Siegburg in einem am 25.09.2019 bekanntgegebenen Urteil entschied (AZ: 3 Ca 985/19).

Die Klägerin arbeitet bei einer Behörde im Raum Siegburg. Als dort eine Teamleiterstelle frei wurde, wurde diese ausgeschrieben und kommissarisch besetzt. Unter den zwölf Bewerberinnen und Bewerbern war neben der Klägerin auch die kommissarische Teamleiterin. Alle waren mit der „Gesamtnote B“ beurteilt worden, nur die Klägerin mit einem schlechteren „C“.

Doch diese Beurteilung hatte ausgerechnet die kommissarische Teamleiterin geschrieben, die den Posten ja auch für sich haben wollte. Sie sei deshalb ungültig, argumentierte die Klägerin.

Dem ist nun das Arbeitsgericht Siegburg gefolgt. Die Beurteilung durch eine unmittelbare Mitbewerberin sei „ein schwerer Verfahrensfehler“. Das Gesetz schreibe eine unvoreingenommene und möglichst objektive Beurteilung vor. Das sei hier bei der kommissarischen Teamleiterin nicht gewährleistet gewesen. Diese habe sich selbst auf den Posten beworben und habe daher naturgemäß ein Interesse daran, dass nicht die Mitbewerberin die Stelle bekommt, so das Arbeitsgericht in seinem Urteil vom 18.09.2019.

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Die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge hat im Jahre 2017 eine neue Rekordhöhe erreicht. Nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren ca. 3,15 Millionen Menschen in Deutschland befristet beschäftigt – also etwa jeder Zwölfte. Im ersten Halbjahr 2017 seien 42% der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. Laut IAB seien 33% der auslaufenden befristeten Verträge verlängert, rund 25% beendet worden.

Die wichtigsten gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags erläutere ich in dieser Artikelserie.

 

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