Das Internet-Verkaufsportal „Groupon“ darf keine Rabattgutscheine für „Doktortitel“ der „Ufologie“, der „Engel-Therapie“, der „Unsterblichkeit“ oder des „Exorzismus“ anbieten. Die Ausstellung der vermeintlichen englischsprachigen Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel der sogenannten „Miami Life Development Church“ sind zu leicht mit echten Hochschulgraden, -titeln oder -tätigkeitsbezeichnungen zu verwechseln, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 10.09.2012, bekanntgegebenen Beschluss (AZ: VG 3 L 216.12).
Das Internetportal „Groupon“ sah in der Vermittlung von Rabattgutscheinen für den Kauf der einzelnen Hochschultitel kein Problem. Größtenteils wiesen die einzelnen Fachbereichsbezeichnungen in eine scherzhafte Richtung. Eine Verwechslungsgefahr mit seriösen Hochschultiteln bestehe daher nicht.
Die Verwaltungsrichter sahen dies in ihrem Beschluss vom 04.09.2012 jedoch anders. Nach dem Berliner Hochschulgesetz sei die Vermittlung von Titeln verboten, wenn diese mit Hochschulgraden oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hänge von der Sichtweise des „durchschnittlichen Betrachters“ ab.
Hier wiesen die angeblich kirchlichen „Fachbereiche“ der „Miami Life Development Church“ eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung „Psychic Sciences“ von einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden. Zwar gebe es mit der Übersetzung anderer Fachbereichsnamen keine Ähnlichkeit mit allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen. Um dies beurteilen zu können, seien aber differenzierte Englischkenntnisse erforderlich, über die der durchschnittliche Betrachter in Deutschland nicht verfüge.
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