Auch für Profifußballer ist gültig, was im Arbeitsvertrag steht. Hertha BSC-Spieler Peer Kluge hat daher keinen Anspruch darauf, mit der ersten Lizenzmannschaft seines Vereins zu trainieren, wie das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 18.02.2014, bekanntgegebenen Beschluss entschied (AZ: 38 Ga 2145/14).
Kluge war im Sommer 2012 vom FC Schalke 04 mit einem Zweijahresvertrag zum Bundesliga-Absteiger Hertha BSC gewechselt. Anfang Februar 2014 versetzte ihn der Verein in die zweite Mannschaft.
Mit seinem Antrag beim Arbeitsgericht Berlin wollte er erreichen, dass er wieder mit der ersten Profimannschaft trainieren kann.
Das Arbeitsgericht wies den Antrag jedoch ab. Kluge habe sich in seinem Arbeitsvertrag verpflichtet, auch am Training der zweiten Mannschaft teilzunehmen. Dies sei „rechtswirksam und für beide Vertragsparteien bindend“, so das Arbeitsgericht.
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