Vorsätzlich gemachte Falschangaben in einer Pflege- und Arbeitszeitdokumentation können die fristlose Kündigung einer Pflegekraft begründen. Denn der Arbeitgeber muss auf die korrekte Dokumentation seiner Arbeitnehmer vertrauen können, entschied das Arbeitsgericht Siegburg in einem am Dienstag, 20.08.2019, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 3 Ca 992/19).
Konkret ging es um eine seit fünf Jahren bei einem Pflegedienst beschäftigte Altenpflegerin. Ihr Arbeitgeber hatte sie in der Vergangenheit mehrfach abgemahnt, auch weil sie eine Patientin nicht richtig gepflegt und dies nicht richtig dokumentiert hatte.
Anfang April 2019 sollte sie zu einer Patientin fahren und ihr eine Nachttablette geben. Doch stattdessen telefonierte sie nur mit der Frau. In der Pflegedokumentation gab sie allerdings an, zwischen 22.55 Uhr und 23.06 Uhr bei der Patientin gewesen zu sein. Auch auf dem Tagestourennachweis wurde der vermeintliche nächtliche Besuch vermerkt.
Als der Arbeitgeber die fehlerhafte Pflegedokumentation bemerkte, kündigte er der Altenpflegerin fristlos.
Zu Recht, wie das Arbeitsgericht mit Urteil vom 07.08.2019 entschied. Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers, die von seinem Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, stelle einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Hier habe die Pflegekraft das Vertrauen ihres Arbeitgebers schwer missbraucht, indem sie die Formulare zur Dokumentation ihrer Arbeit wissentlich und vorsätzlich falsch ausfüllte.
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