KZ-Fotomontage „Impfung macht frei“ rechtfertigt keine Kündigung – LAG Berlin: Bild noch als Kritik an Coronapolitik interpretierbar
Ein Foto eines KZ-Tores mit dem abgeänderten Spruch „Impfung macht frei“ rechtfertigt auch bei einem Lehrer noch nicht die Kündigung. Denn dies lässt sich noch als „scharfe Kritik an der Coronapolitik“ deuten und kann daher noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, urteilte am Donnerstag, 15.06.2023, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin (AZ: 10 Sa 1143/22). Wegen weiterer Äußerungen des Lehrers löste das LAG auf Antrag des Landes Berlin das Arbeitsverhältnis aber gegen Zahlung einer Abfindung auf.
Der Lehrer hatte ein YouTube-Video unter dem Titel „Sie machen Tempo! Und ich denke…“ veröffentlicht. Am Anfang des Videos wird für etwa drei Sekunden das Bild des Tores eines Konzentrationslagers eingeblendet. Der Originalschriftzug des Tores „Arbeit macht frei“ wurde durch den Text „Impfung macht frei“ ersetzt. Danach folgt die Einblendung eines Tweets des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der unter anderem die Aussage „Impfen ist der Weg zur Freiheit“ enthält.
Darauf reagierte das Land Berlin mit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Der Lehrer habe das staatliche Werben um eine Impfbereitschaft mit der NS-Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleichgesetzt.
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Berlin dies noch bestätigt (Urteil vom 12.09.2022, AZ: 22 Ca 223/22).
Dieses Urteil und auch die Kündigung hob das LAG nun jedoch auf. Zur Begründung der Kündigung habe das Land dem Personalrat nur einen Screenshot des Eingangsbildes des Videos übermittelt. Daher könne es sich nun im Kündigungsschutzverfahren auch nur auf dieses einzelne Bild stützen. Eine Überschreitung des Grundrechts auf Meinungsäußerung lasse sich daher „nicht eindeutig feststellen“. Das Bild lasse sich auch als „scharfe Kritik an der Coronapolitik“ deuten. Der Umstand, dass es sich hier um einen Lehrer handelt, ergebe nichts anderes.
Im Juli 2022 hatte der Lehrer allerdings ein weiteres Video veröffentlicht und dabei auch seine Beschäftigung als Lehrer beim Land Berlin erwähnt. Darin erklärte er unter anderem, die totalitären Systeme Hitlers, Stalins und Maos hätten zusammen nicht so viel Leid und Tod verursacht wie die „Corona-Spritz-Nötiger“.
Eine deswegen erfolgte zweite Kündigung ließ das LAG ebenfalls nicht gelten. Auf Antrag des Landes löste es aber das Arbeitsverhältnis auf.
Dem Land Berlin sei die Fortsetzung nicht mehr zumutbar. Statt wie vom Land vorgeschlagen 16.000,00 € muss es dafür dem Lehrer aber eine Abfindung in Höhe von 72.000,00 € zahlen.
Bildnachweis: © Trueffelpix – Fotolia.com
Gesunde Arbeitskultur JETZT
Podcast Arbeitsrecht
In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter
In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…
Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung benötigen, rufen Sie mich umgehend an.
Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.
Der Beitrag Foto „Impfung macht frei“ rechtfertigt noch keine Kündigung erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.