Für Gelegenheitsjobs von Rentnern werden keine Sozialabgaben fällig. Das gilt selbst dann, wenn der Monatsverdienst die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450,00 € überschreitet, wie am Mittwoch, 07.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (AZ: B 12 R 5/12 R). Wenn die Jobs auf nicht mehr als 50 Tage im Jahr begrenzt sind, dürfen danach die Sozialkassen nicht einfach einen Willen zur Dauerbeschäftigung unterstellen.
Laut Gesetz ist eine „zeitgeringfügige“ oder „kurzfristige Beschäftigung“ komplett von den Sozialabgaben befreit. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Arbeit schon vorab auf höchstens zwei Monate oder höchstens 50 Tage pro Jahr begrenzt ist; dabei werden mehrere Jobs zusammengerechnet. Zudem dürfen die Beschäftigten die Arbeit nicht „berufsmäßig“ ausüben. Auf den monatlichen Verdienst kommt es dann nicht an.
Im Streitfall hatte ein Reinigungsunternehmen in Baden-Württemberg zwei Rentner von 2003 bis 2005 mehrfach als Aushilfen beschäftigt. Formelle Verträge gab es dabei nicht. Unternehmen und Rentner waren sich aber einig, dass die Beschäftigung 50 Tage im Jahr nicht überschreiten soll. Dies wurde auch stets eingehalten.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg verlangte dennoch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 6.737,00 €. Die Beschäftigung über mehrere Jahre deute darauf hin, dass es sich hier nicht um Gelegenheitsjobs, sondern um eine regelmäßige Beschäftigung handele.
Dem folgte das BSG nicht. Der Arbeit habe keinerlei festes Schema zugrunde gelegen. Nach jedem Einsatz sei völlig unklar gewesen, ob und wann es zu einem weiteren Einsatz kommt. Die Rentner seien auch nicht zu einer Bereitschaft verpflichtet gewesen.
Rein spekulative Mutmaßungen des Rententrägers, Reinigungsunternehmen und Rentner hätten „sicherlich“ eine jährlich wiederholte Beschäftigung geplant, könnten nicht zu einer Beitragspflicht führen, betonten die Kasseler Richter.
Von einer „berufsmäßigen“ Beschäftigung sei ebenfalls nicht auszugehen, so das BSG weiter. Denn beide Rentner seien für ihren Lebensunterhalt nicht auf die Gelegenheitsjobs angewiesen gewesen.
Bildnachweis: © runzelkorn – Fotolia.com