Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
07.10.2019

Diskriminierter Ostdeutscher erhält keine AGG-Entschädigung

Die Herabwürdigung von Arbeitnehmern wegen ihrer ostdeutschen Herkunft stellt keine entschädigungspflichtige Diskriminierung dar. Da Ostdeutsche weder Mitglieder einer ethnischen Gruppe noch Träger einer einheitlichen Weltanschauung seien, können sie bei erlittenen Demütigungen oder Stigmatisierungen wegen ihrer ostdeutschen Herkunft keine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 02.10.2019, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 44 Ca 8580/18).

Geklagt hatte ein stellvertretender Ressortleiter eines Zeitungsverlages. Der Mann verlangte von seinem Arbeitgeber eine Entschädigung, Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft gemobbt worden sei. Sie hätten ihn stigmatisiert und gedemütigt.

Doch das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Dem Kläger stehe nach dem AGG keine Entschädigung zu, da er nicht wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung benachteiligt worden sei. Denn Menschen ostdeutscher Herkunft seien weder Mitglieder einer ethnischen Gruppe noch Träger einer einheitlichen Weltanschauung.

Auch Schadenersatz wegen einer erlittenen Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzung lehnten die Berliner Arbeitsrichter ab. Denn der Kläger habe seinen Arbeitgeber nicht rechtzeitig über das Verhalten seiner Vorgesetzten informiert. Dem Ressortleiter treffe damit ein Mitverschulden, so dass eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers entfalle, heißt es weiter in dem Urteil vom 15.08.2019.

 

Monatlicher Newsletter

Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.

Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Coaching Arbeitsicherheit Newsletter

 

Warum nicht mal Mediation probieren?

Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine „win-win“-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen.

Glas Konflikt Eskalationsstufen Mediation Blaufelder

Informationen zum Thema „Mediation“ finden Sie auf meiner Facebook-Seite „Mediation – die andere Art der Konfliktlösung.“

Bildnachweis: © petrol – Fotolia.com

Der Beitrag Diskriminierter Ostdeutscher erhält keine AGG-Entschädigung erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.