Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
08.03.2012

Die Zukunft von Schlecker…Insolvenz, Kündigungen, Transfergesellschaft?

Am 06.03.2012 haben in Ulm die Verhandlungen über den Stellenabbau bei der Drogeriemarktkette Schlecker begonnen. Das Unternehmen hatte am 23.01.2012 beim Amtsgericht Ulm einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zum 01.04.2012 gerechnet.

11750 Mitarbeitern – hauptsächlich teilzeitbeschäftigten Frauen – droht die betriebsbedingte Kündigung.

Die Gewerkschaft ver.di, der Betriebsrat und Mitarbeiter des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz suchen nach Lösungen. Die Gespräche befassen sich mit der Sozialauswahl, also damit, welche Arbeitnehmer vor Kündigungen zu schützen sind. Dabei spielen unter anderem Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand oder auch eventuelle Unterhaltsverpflichtungen sowie eine Schwerbehinderung eine entscheidende Rolle.

Ver.di hofft auf das Zustandekommen einer Transfergewerkschaft, um einen Großteil der Mitarbeiter den Weg in die Arbeitslosigkeit zu ersparen – zumindest vorübergehend. Eine Transfergesellschaft erhöht für die Schlecker-Mitarbeiter durch Weiterqualifizierung die Chance, anderweitig einen Arbeitsplatz im Einzelhandel zu finden.

Ob die Transfergesellschaft zustande kommt, hängt vor allem davon ab, ob sie finanzierbar ist – etwa auf Basis einer Bürgschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Zur Zeit beziehen die Schlecker-Mitarbeiter Insolvenzgeld. Wie es für sie zukünftig weitergehen wird, wird sich bald zeigen. In jedem Fall gilt es zu beachten, dass bei Erhalt einer Kündigung nur drei Wochen Zeit bleibt, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.