Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für den Arbeitgeber eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, muss ihnen ein BEM angeboten werden. Für die BEM-Berechtigten ist dieser Prozess freiwillig.
Was gibt es in diesem Zusammenhang für Ecken und Kanten, was ist besonders zu beachten?
Inwiefern kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte ausüben?
Um Rechtsfehler, die zu einem nicht ordnungsgemäßen BEM führen können, zu vermeiden, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat als Ansprechpartner im Rahmen unserer regelmäßig stattfindenden „BEM-Sprechstunde“ beim Institut für Arbeitsfähigkeit zur Verfügung. Der erste Online-Termin ist der 04.07.2022, 10.00 Uhr bis 11.40 Uhr.
Ihr Nutzen:
-
- Sie erhalten kompetente Antworten auf alle Ihre arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsfragen rund um das BEM.
- Das Vermeiden von juristischen “Fallstricken” führt zu mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem BEM.
- Ihr Zuwachs an Wissen und Kenntnissen fördert die vertrauensvolle und wertschätzende Durchführung des BEM.
Weitere Termine:
Ich würde mich freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Zur Anmeldung klicken Sie diesen Link.
Monatlicher Newsletter
In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…
Der Beitrag Die BEM-Sprechstunde beim Institut für Arbeitsfähigkeit erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.