Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
01.02.2011

Die Arbeitsgerichte und die Pfandbons-Kündigungen

Erneut musste sich ein Arbeitsgericht mit dem Fall einer fristlosen Kündigung befassen, bei dem Pfandbons eine Rolle spielten.

Kassierern, die dringend verdächtig sind, Pfandbons gefälscht zu haben, kann fristlos gekündigt werden, so das Arbeitsgericht Berlin (AZ: 1 Ca 5421/10) in einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung.

Das gelte auch, wenn es sich nur um einen geringen Betrag handele und der gekündigte Mitarbeiter schon lange bei dem Arbeitgeber beschäftigt sei, entschieden die Berliner Richter.

In dem Fall war ein Verkäufer seit 17 Jahren als Kassierer beschäftigt. Ihm wurde vorgeworfen, Pfandbons per Hand erstellt zu haben, ohne tatsächlich Leergut entgegengenommen zu haben. Das Pfandgeld habe er dann an sich genommen. Insgesamt lag der Schaden bei rund sechs Euro. Das Arbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung.

Die Richter wiesen zur Begründung darauf hin, dass der Angestellte gegenüber dem Arbeitgeber und im Prozess den Sachverhalt jeweils unterschiedlich geschildert habe und damit unglaubwürdig erschienen sei. In der Interessenabwägung seien die 17 Jahre Beschäftigungszeit zwar zugunsten des Angestellten zu berücksichtigen. Gegen ihn als Verkäufer mit Kassiertätigkeit hätten jedoch die dringenden Verdachtsmomente gesprochen. Auch der relativ geringe Betrag könne nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.

Ob der unterlegene Kläger Berufung eingelegt hat, ist noch nicht bekannt. Allerdings dürften seine Aussichten trotz des “Emmely”-Urteils nicht allzu hoch sein. Denn in der zuletzt genannten Entscheidung waren weitere Besonderheiten zu berücksichtigen, insbesondere eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 30 Jahren.