Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
09.09.2011

Bushido – keine Gefahr für die lieben Kleinen

Konzerte des Skandal-Rappers Bushido sind auch für zehn bis 13-jährige Kinder geeignet – vorausgesetzt die Eltern sind mit dabei. Dies geht aus zwei am Freitag, 09.09.2011, bekanntgegebenen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor (AZ: 5 L 829/11.KO und 5 L 847/11.KO).

Die Stadt Koblenz hatte dem Veranstalter eines Bushido-Konzerts am morgigen Samstag generell untersagt, zehn- bis 13-Jährige einzulassen; für 14- bis 16-Jährige sollte der Zutritt nur mit den Eltern oder eines Erziehungsberechtigten erlaubt sein.

Das Gericht hob mit seinen Entscheidungen vom 07. und 09.09.2011 nun die Verbote der Stadt Koblenz auf. Danach dürfen die Kinder allerdings nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten ins Konzert. Ein Erziehungsbeauftragte dürfe jedoch nicht mehr als drei Kinder betreuen. Die Koblenzer Richter zweifelten zwar an, dass die „Gossensprache“ in einigen Texten Bushidos aus erzieherischer Sicht hingenommen werden sollten. Diese Einschätzung sei aber nicht Sache der Stadt, sondern die der Eltern.

Ein staatliches Eingriffsrecht gebe es erst dann, wenn „die Grenze zur Gefährdung des körperlichen, geistigen und seelische Wohl des Kindes überschritten ist“, so das Verwaltungsgericht. Eine plötzliche Gefährdungssituation gebe es hier aber nicht, denn die Kinder würden die Texte des Rappers ohnehin schon kennen.

Kritiker werfen Bushido vor, in seinen Liedern rechtsextreme, frauenfeindliche und antisemitische Texte zu verwenden. Der Sänger fühlt sich dagegen missverstanden.