Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
10.01.2012

Auch frühere Tarifverträge der CGZP unwirksam

Auch frühere Tarifverträge der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)“ sind unwirksam. Die CGZP war auch 2004, 2006 und 2008 nicht tariffähig, wie am Montag, 09.01.2012, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin entschied (AZ: 24 TaBV 1285/11). Wie der Kollege Fehlberg in seinem Blog bereits berichtete, ließ das LAG jedoch offen, ob betroffene Leiharbeitgeber sich gegebenenfalls auf Vertrauensschutz berufen können.

Am 14.12.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die CGZP-Satzung von 2009 als unzulänglich verworfen (AZ: 1 ABR 19/10). Danach ist es nicht zulässig, einen Arbeitgeber-Dachverband zu bilden, der sich nur um Leiharbeit kümmert. Umgekehrt kann ein Dachverband nur dann für Leiharbeit zuständig sein, wenn auch alle Mitgliedsgewerkschaften diese Zuständigkeit in ihren Satzungen verankert haben. Das war bei der CGZP nicht der Fall.

Formal hatte das BAG nur zur Satzung 2009 entschieden. Nach dem Arbeitsgericht Berlin (AZ: 29 BV 13947/10) nahm nun auch das LAG die älteren CGZP-Satzungen unter die Lupe und stellte dort dieselben Mängel fest.

Als Konsequenz schon des BAG-Urteils beriefen und berufen sich betroffene Leiharbeitnehmer und Gewerkschaften auf das gesetzliche sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt.

Leihfirmen wehren sich gegen entsprechende Lohnnachforderungen. Unter anderem berufen sie sich auf Vertrauensschutz. Hierüber hat das LAG nun noch nicht entschieden. „Dies ist gegebenenfalls in Rechtsstreitigkeiten zu untersuchen, in denen Arbeitnehmer wegen der Unwirksamkeit der Tarifverträge Nachforderungen stellen“, erklärten die Berliner Richter. Zudem sind sich die Arbeitsgerichte bislang uneinig, wann die Verjährung rückwirkender Lohnforderungen einsetzt.

Die CGZP wurde 2002 gegründet, um branchenübergreifend Tarifverträge für Leiharbeitnehmer abzuschließen. Mitglieder sind mehrere nach eigenem Verständnis christliche Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbunds. Nach den von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträgen sind nach Schätzung der DGB-Gewerkschaft Verdi 280.000 Leiharbeiter beschäftigt.

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