Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
07.02.2020

Artikelserie zu Mobbing am Arbeitsplatz – Teil 4

Mit dieser neuen, mehrteiligen Artikelserie möchte ich erläutern, was unter Mobbing zu verstehen ist, zu welchen Folgen Mobbinghandlungen führen können, welche Abwehrmöglichkeiten bestehen und welche Maßnahmen Arbeitgeber zur Verhinderung von Mobbingsituationen ergreifen müssen.

Teil 1 der Artikelserie: Allgemein

Teil 2 der Artikelserie: Was ist „Mobbing“?

Teil 3 der Artikelserie: Typischer Mobbingverlauf und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

5. Reaktions- und Abwehrmöglichkeiten gegenüber Mobbing

Bei der Frage, wie die Betroffenen und der Arbeitgeber mit dem Mobbing umgehen sollten, kommt es darauf an, von wem die Mobbinghandlungen ausgehen und wie weit der Konflikt bereits vorangeschritten ist. Allgemein lässt sich feststellen, dass frühzeitiges Handeln sehr wichtig ist, um eine Eskalation des Mobbings zu vermeiden.

5.1 Zu Beginn des Konflikts

Die menschliche Kommunikation ist von Missverständnissen geprägt. Schon der Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick lehrte: „Man kann nicht nicht kommunizieren“. Jeder Mensch bewertet das bewusst und unbewusste Wahrgenommene – neben den eigentlichen Worten insbesondere die Mimik und Gestik der anderen Personen – nach seinen eigenen subjektiven Erfahrungen, Prägungen, Erwartungen und Ansichten. Am Anfang des Konflikts besteht oft eine unzureichende Kommunikation. Diese muss aber auch nicht zwingend in einer Mobbingsituation enden. Wird ein Konflikt unter Kollegen frühzeitig erkannt, ist es ratsam, auf den Kollegen zuzugehen, um so zu versuchen, Missverständnisse aufzuklären. Dabei ist es wichtig, nicht nur die eigenen Bedürfnisse im Blick zu haben, sondern auch die Interessen des Gegenübers. Eine konstruktive Lösung lässt sich entwickeln, wenn alle Konfliktparteien selbst zu einer Veränderung bereit sind und auch aktiv versuchen, den Kollegen zu verstehen und ihn in seiner Andersartigkeit zu respektieren.

5.2 Im Fortgeschrittenen-Stadium

In einer fortgeschrittenen Mobbingsituation ist der Betroffene meist nicht mehr in der Lage, den Konflikt selbst zu lösen. In einem solchen Fall benötigt er externe Hilfe. Folgende Möglichkeiten/Anlaufstellen sind denkbar:

• das Kontaktieren von Kollegen, die nicht am Konflikt beteiligt sind,
• ein Gespräch mit dem Vorgesetzten, wenn es sich um Mobbing unter Kollegen handelt,
• ein Gespräch mit einer anderen Vertrauensperson, wenn es sich um Mobbing durch den Vorgesetzten handelt,
• Kontaktaufnahme zum Betriebs- oder Personalrat,
• das Aufsuchen von Konfliktbeauftragten im Betrieb,
• die Beratung durch regionale Mobbingtelefone oder Konflikthotlines,
• psychologische Beratungsstellen,
• eine Beratung bei der Gewerkschaft,
• eine Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe mit Schwerpunkt Mobbing am Arbeitsplatz,
• das Aufsuchen eines Psychologen.

5.3 Juristische Fachberatung

Sinnvoll kann auch eine individuelle und umfassende Rechtsberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht sein – sowohl für einen Mobbingbetroffenen als auch für den Arbeitgeber, der nicht weiß, wie er am besten mit einer Mobbingsituation im Unternehmen umgehen soll. Denn unterlässt der Arbeitgeber notwendige Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings, kann er als Verantwortlicher dafür haftbar gemacht werden. Für eine Schadenersatzklage ist allerdings zu beachten, dass die Arbeitsgerichte hohe Anforderungen stellen. Der betroffene Arbeitnehmer muss, um Erfolg zu haben, umfassend beweisen können, dass seine Beeinträchtigungen durch das Mobbing hervorgerufen wurden. Der Mitarbeiter muss vor Gericht konkret darlegen, dass

• einzelne Handlungen von genau benannten Personen ausgeführt wurden und unter welchen Umständen das geschah,
• diese Handlungen zumindest im Zusammenhang rechts- und/oder vertragswidrig waren und die Bezeichnung Mobbing rechtfertigen,
• diese Handlungen zu konkreten Schäden geführt haben,
• das Mobbing und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zuzurechnen sind
• und ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Der Mobbingbetroffene sollte die Mobbinghandlungen exakt nach Umfang, Zeit und Datum und genauem Inhalt schriftlich dokumentieren. Das kann beispielsweise durch ein Tagebuch geschehen. Muster für Mobbing-Tagebücher lassen sich problemlos im Internet oder bei Beratungsstellen finden. Die Nachweise für Mobbing ausreichend bei Gericht darzulegen, ist sehr schwierig. Vor allem gelingt es häufig nicht, den direkten Zusammenhang zwischen den Mobbinghandlungen und den Schäden des betroffenen Arbeitnehmers nachzuweisen, wie auch der eingangs geschilderte Rechtsstreit zeigt. Auch sollte unbedingt beachtet werden, dass ein arbeitsgerichtliches Verfahren zusätzliche Nerven und Kraft kostet, die ein tatsächlich von Mobbing Betroffener meist nicht mehr hat.

Welche weiteren Reaktions- und Abwehrmöglichkeiten gegenüber Mobbing bestehen, erkläre ich in Teil 5 der Artikelserie, der in den nächsten Tagen erscheinen wird.

 

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