Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
17.01.2019

Arbeitsgericht Berlin: der „Volkslehrer“ ist seinen Job los

Die fristlose Kündigung des Grundschullehrers Nikolai N. wegen extremistischer Äußerungen auf seinem YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ ist wirksam. Der 38-Jährige bekennt sich nicht ausreichend zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, urteilte am Mittwoch, 16.01.2019, das Arbeitsgericht Berlin (AZ: 60 Ca 7170/18).

Nikolai N. hatte an der Vineta-Grundschule in Berlin Englisch, Sport und Musik unterrichtet. Im Internet tritt er auf YouTube als „Der Volkslehrer“ auf. Dabei interviewte er unterschiedliche Personen, die unter anderem den Holocaust leugneten oder volksverhetzende Äußerungen von sich gaben.

Der Pädagoge wurde daraufhin vom Land Berlin fristlos gekündigt. Dagegen legte er Kündigungsschutzklage ein.

Das Arbeitsgericht bestätigte nun die Entlassung. Mit der Verbreitung der Interviews fehle Nikolai N. „die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst“. Es könne nicht angenommen werden, dass er in Zukunft „in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße“ bereit sei, für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes einzutreten.

Der Lehrer habe in den von ihm verbreiteten Videos die Bundesrepublik Deutschland infrage stellen und verächtlich machen wollen. Dies rechtfertige die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Gegen dieses Urteil kann Nikolai N. Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg einlegen.

Monatlicher Newsletter

Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.

Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Coaching Arbeitsicherheit Newsletter

Warum nicht mal Mediation probieren?

Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine „win-win“-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen.

Glas Konflikt Eskalationsstufen Mediation Blaufelder

Informationen zum Thema „Mediation“ finden Sie auf meiner Facebook-Seite „Mediation – die andere Art der Konfliktlösung.“

Bildnachweis: © Dan Race – Fotolia.com

Der Beitrag Arbeitsgericht Berlin: der „Volkslehrer“ ist seinen Job los erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.