Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
25.06.2019

Ablehnung als Polizist auch nach Fehltritt im Jugendalter

Auch ein jugendlicher Fehltritt kann der Einstellung in den Polizeidienst entgegenstehen. Das Verwaltungsgericht Aachen wies am 21.06.2019 einen Bewerber ab, der mit 14 und 15 Jahren Geschäfte mit Jugendpornographie unterstützt hatte (AZ: 1 L 505/19).

Der heute 18-Jährige hatte einer Gruppe sein Konto zur Verfügung gestellt, die Geschäfte mit Jugendpornographie machte. Diese wurden mit „Paysafe-Karten“ bezahlt. Das sind vorab gekaufte und bezahlte Karten mit einer Sicherheitsnummer. Wenn bei einem Online-Kauf die Nummer eingegeben wird, wird der jeweilige Wert der Karte dem Konto des Verkäufers – beziehungsweise hier des Jugendlichen – gutgeschrieben.

Ein deswegen eingeleitetes Strafverfahren gegen den Jugendlichen war zwar eingestellt worden. Dennoch wies die Polizei den Bewerber wegen zweifelhafter Eignung ab.

Das Verwaltungsgericht Aachen betonte nun, dass der Polizeiberuf ein Verhalten erfordere, das die Achtung und das Vertrauen der Polizei nicht schädige. Gerade Verlockungen, illegal an Geld zu kommen, müssten Polizisten daher widerstehen.

Hier helfe dem Bewerber auch das jugendliche Alter bei seinem Fehltritt nicht. Nach eigenem Vortrag habe er das Konto mit Zustimmung seiner Eltern eröffnet, um Fußballwetten zu veranstalten. Vor diesem Hintergrund habe ihm auch mit 14 Jahren klar sein müssen, welche Folgen die missbräuchliche Nutzung seines Kontos zur Einlösung von Paysafe-Karten aus kriminellen Geschäften für ihn haben könne.

Die Sorge der Polizei, dem jungen Mann fehle die „charakterliche Eignung“ für den Polizeiberuf, sei daher jedenfalls nicht willkürlich, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in seinem Eilbeschluss.

Das ist im Ergebnis ziemlich harte Entscheidung, meine ich.

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