Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter mit den Worten „Sie sind ein Schwein“, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung der Wohnung. Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter zuvor den Mieter nicht erheblich provoziert hat, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 17.02.2014, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 411 C 8027/13).
Damit muss ein Mieter eines Zimmers in einem Münchener Arbeiterwohnheim seinen Platz räumen. Der Mann soll einen Mitbewohner rassistisch beleidigt haben. Der Vermieter stellte den Mann daraufhin am 27.02.2013 zur Rede. Doch den Mieter wurmte die Ansprache. Als der Vermieter schließlich kehrt machte, rief der Mieter ihm „Sie sind ein Schwein“ hinterher.
Der Vermieter kündigte daraufhin dem Mann fristlos. Da dieser nicht auszog, erhob der Vermieter Räumungsklage.
Zu Recht, wie das Amtsgericht in seinem Urteil vom 16.07.2013 entschied. Die Beleidigung „Sie sind ein Schwein“ sei eine „erhebliche Vertragsverletzung“. Der Mieter habe sich noch nicht einmal nachträglich entschuldigt oder sein Verhalten bereut. Stattdessen habe der Mann in seiner Klageerwiderung ausgeführt, dass der Vermieter „wie gedruckt lüge und dumm daherrede“. Damit sei dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar.
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