Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
25.01.2012

„Lebenskraft und Potenz“ nicht durch Alkohol

Alkoholische Getränke und Energydrinks dürfen nicht unter der Marke „Viaguara“ verkauft werden. Dies würde die Rechte des US-amerikanischen Arzneimittelherstellers Pfizer an seiner Marke „Viagra“ verletzen, urteilte am Mittwoch, 25.01.2012, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) (AZ: T-332/10). Das mit dem bekannten Arzneimittel gegen Erektionsstörungen verbundene „Bild von Lebenskraft und Potenz“ könne sich auf die Getränke übertragen, so die Luxemburger Richter zur Begründung.

Viaguara SA ist ein polnischer Getränkehersteller. 2005 meldete das Unternehmen „Viaguara“ beim Markenamt der EU im spanischen Alicante als Wortmarke für „Energydrinks“ und alkoholische Getränke an. Aufgrund eines Widerspruchs von Pfizer lehnte das Markenamt die Eintragung von „Viaguara“ ab.

Zu recht, wie nun das EuG entschied. Schon das Schriftbild sei wegen der gleichen ersten vier Buchstaben „Viag“ und der gleichen zwei letzten Buchstaben „ra“ sehr ähnlich. Auch klanglich weise „Viaguara“ zu „Viagra“ „eine erhebliche Ähnlichkeit auf“.

Zwar seien die Produkte sehr verschieden„ so die Luxemburger Richter weiter. Doch sei „Viagra“ eine in der gesamten EU-Bevölkerung sehr bekannte Marke, deren Bekanntheitsgrad „über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinausgeht“. Daher sei davon auszugehen, dass die Verbraucher „Viaguara“ und „Viagra“ „gedanklich in Verbindung“ bringen. „Positive Assoziationen“, insbesondere die Erwartung einer „gesteigerten Libido“ könnten sich vom Arzneimittel auf die Getränke übertragen. Dies gelte umso mehr, als die Viaguara SA ihren Getränken teilweise Guaraná beisetze, einen Lateinamerikanischen Pflanzenstoff, dem der Hersteller auch eine „stimulierende Wirkung“ beimesse.

Dabei werde „Viagra“ nicht nur bei krankhaften Erektionsstörungen, sondern insbesondere von jüngeren Männern „auch zu reaktiven Zwecken“ eingenommen. Mit „Viaguara“ unternehme der polnische Getränkehersteller den Versuch, „sich in den kommerziellen Wirkungsradius dieser Marke zu begeben“. Dies bedeute, dass ohne Gegenleistungen und eigene wirtschaftliche Anstrengungen „die Wertschätzung der Marke ‚Viagra’ in unlauterer Weise ausgenutzt wird“, urteilte das EuG.

Gegen dieses Urteil kann die Viaguara SA Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.