Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
07.06.2017

„Knöllchen-Horst“ darf nicht mehr filmen

„Knöllchen-Horst“ aus Süd-Niedersachsen muss sich ein neues Hobby suchen oder zumindest eine andere Methode ausdenken, wie er Verkehrsverstöße anderer Personen dokumentieren kann. Seine jeweils an der Front- und der Heckscheibe montierten sogenannten Dashcams darf er jedenfalls nicht mehr benutzen, urteilte das Verwaltungsgericht Göttingen in einem am Freitag, 02.06.2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (AZ: 1 A 170/16).

Der Kläger war früher Maschinenbautechniker und Taxifahrer. Nachdem er 2004 in Frührente ging, machte er es sich zur Aufgabe, Mitmenschen insbesondere wegen Verkehrsverstößen anzuzeigen, vorrangig in seinem Wohn-Landkreis Osterode. Durch dieses ungewöhnliche Hobby wurde er als „Knöllchen-Horst“ bundesweit bekannt und bekam sogar einen eigenen Eintrag im Online-Lexikon Wikipedia. Danach hat er seit 2004 etwa 56.000 Anzeigen erstattet; die Stadt Osterode musste eine zusätzliche Mitarbeiterin einstellen, um diese Anzeigen zu bearbeiten.

Um die angezeigten Verstöße zu beweisen, nutzt er seit 2014 überwiegend zwei Videokameras, sogenannte Dashcams, an seinem Auto. Nach verbreiteter Auffassung werden durch solche anlasslosen Filmaufnahmen im öffentlichen Straßenraum allerdings die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzt (so etwa Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015, AZ: 13 S 19/14).

Aus diesem Grund untersagte die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz „Knöllchen-Horst“ 2016 die Verwendung von Dashcams und forderte ihn zur Löschung sämtlicher gemachter Aufnahmen auf.

Die hiergegen eingelegte Klage hatte das Verwaltungsgericht Göttingen zunächst schon im Eilverfahren und nun auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen. Schon die Anfertigung solcher Dashcam-Aufnahmen sei „datenschutzwidrig“. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen sei Sache der Behörden und der Polizei. Privatpersonen dürften den öffentlichen Raum nur dann systematisch beobachten, wenn hierfür ein schützenswertes Interesse besteht.

Bildnachweis: © Heike und Hardy – Fotolia.com


Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:


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