Die wohl bekannteste Kassiererin Deutschlands ist mit gerade mal 57 Jahren überraschend an Herzversagen gestorben.
Barbara Emme, “Emmely” genannt, war im Januar 2008 fristlos gekündigt worden, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 € eingelöst hatte.
Ihre Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Berlin im August 2008 ab. Auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg war sie nicht erfolgreich, insbesondere wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht zugelassen.
Dies konnte “Emmely” nicht abschrecken. Sie legte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das BAG ließ daraufhin die Revision im Juli 2009 zu. Am 10.06.2010 erklärte das BAG die Kündigung für unwirksam.
Im Anschluss begann “Emmely” wieder in einem Kaiser’s-Markt zu arbeiten, allerdings nicht in ihrer früheren Filiale.
Der Rechtsstreit um die tapfere Kassiererin sorgte bundesweit für Schlagzeilen und rief eine gesellschaftliche und juristische Diskussion zu Bagatell- und Verdachtskündigungen hervor.
Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens findet sich bei wikipedia.
Auch wenn “Emmely” viel zu früh verstorben ist; ihre Person wird jedenfalls unter den Arbeitsrechtlern in den nächsten Jahrzehnten nicht vergessen werden.
Bildnachweis: © Dan Race – Fotolia.com
Haben Sie schon mal etwas von “Mediation” gehört? Nein? Dieses kurze Video stellt den Ablauf einer Mediation sowie die Rolle des Mediators anschaulich und leicht verständlich vor und räumt mit häufigen Missverständnissen auf: