Im Laufe der letzten Monate habe ich einige Artikel-Serien zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen verfasst.
Dieser Beitrag soll hierüber eine Übersicht geben:
Befristet oder unbefristet? Das ist bei neuen Arbeitsverträgen oft die Frage!
Die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge haben im Jahre 2017 eine neue Rekordhöhe erreicht. Nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren ca. 3,15 Millionen Menschen in Deutschland befristet beschäftigt – also etwa jeder Zwölfte. Im ersten Halbjahr 2017 seien 42% der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. Laut IAB seien 33% der auslaufenden befristeten Verträge verlängert, rund 25% beendet worden. Hier geht es zur Artikel-Serie.
BEM? Das unbekannte Wesen in vielen Betrieben!
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind. Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren. Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Hier geht es zur BEM-Artikel-Serie.
Zehn typische Fehler bei der Arbeitgeberkündigung
Form, Inhalt, Zustellung, Fristen: Arbeitgeber müssen Vieles beachten, damit eine Kündigung rechtswirksam ist. Die nachfolgenden zehn Fehler können Arbeitgebern teuer zu stehen kommen, wenn der Gekündigte vors Arbeitsgericht zieht. Diese Artikel-Serie möchte Arbeitgebern helfen, diese Fehler zu vermeiden und außerdem Arbeitnehmer dabei unterstützen, eine erhaltene Kündigung einer ersten Prüfung zu unterziehen.
Ablauf einer Mediation in fünf Phasen
Was Mediation ist, habe ich in diesem Artikel erläutert. Aber wie läuft ein Mediationsverfahren in der Praxis ab? Ein Mediationsverfahren durchläuft mehrere Phasen. Es existieren allerdings verschiedene Modelle, die mindestens drei und bis zu acht Phasen unterscheiden. Die Inhalte des Mediationsverfahrens sind in allen Modellen gleich. In der Praxis üblich ist ein Modell mit fünf Phasen.
Schwerbehinderung im Arbeitsrecht
Zum Schutz und zur Eingliederung behinderter Arbeitnehmer gewährt der Gesetzgeber ihnen besondere Rechte – etwa bei Urlaub, Kündigung und Arbeitszeiten. Wie genau diese Rechte im Arbeitsalltag aussehen und welche Pflichten damit für die Arbeitgeber verbunden sind, erläutert diese mehrteilige Artikel-Serie.
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Der Beitrag Übersicht meiner bisherigen Artikel-Serien erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.