Zur Höhe der Geschäftsgebühr für Widerspruchsverfahren gegen eine geringe Mahngebühr
Das Bayerische Landessozialgericht sieht bei der Bestimmung einer Rahmengebühr eine Geschäftsgebühr in Höhe von 80,00 € für einen Widerspruch gegen eine geringe Mahngebühr als angemessen an. Dies...