Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
09.07.2015

Zur Höhe der Geschäftsgebühr für Widerspruchsverfahren gegen eine geringe Mahngebühr

Das Bayerische Landessozialgericht sieht bei der Bestimmung einer Rahmengebühr eine Geschäftsgebühr in Höhe von 80,00 € für einen Widerspruch gegen eine geringe Mahngebühr als angemessen an. Dies...

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