Eine Grundrente – einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte – erhält nur, wer die hierfür erforderlichen „Grundrentenzeiten“ nachweisen kann. Die Rentenversicherung ermittelt den Zuschlag für langjährig Versicherte ab dem 1. Januar 2021. Ein derartiger Zuschlag wird aber nur gewährt, wenn 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind, § 76 g Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige […]
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11.01.2022