Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
26.09.2014

Zur Erforderlichkeit der Betreuung

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB. Das Gesetz sagt aber nicht, wann dies der Fall ist, sondern nur, wann...

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