Die Regelungen zur Berechnung des Hinzuverdienstes, der bei der Berechnung der Leistungen unberücksichtigt bleibt, sind bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII geregelt. 30 vom Hundert des Einkommens bleiben unberücksichtigt – höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1, § 82 Abs. 3 S. 1 […]
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15.01.2019