Nicht selten stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erteilte Vorsorgevollmacht widerrufen werden kann. Die Ausgangslage kann verschieden sein: Der Vollmachtgeber kann widerrufen. Ein Widerruf der Vorsorgevollmacht kann ggf. in der Vollmacht „unwiderruflich“ ausgestaltet werden. Durch einen weiteren Bevollmächtigten kann ein Widerruf erfolgen. Es kann ein Kontrollbevollmächtigter bzw. ein Vollmachtsüberwachungsbetreuer bestellt werden. […]
(...)
Artikel
28.06.2018