Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch greift ein, wenn ein Leistungsberechtigter in einem bestehenden oder angebahnten Sozialrechtsverhältnis, das auf einem Anspruch auf Sozialleistung beruht, durch die Verletzung sozialbehördlicher Pflichten einen Nachteil erlitten hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011, 3 C 36/10, Rdnr. 18). Der Kläger hätte in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall nicht nur bei […]
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03.01.2018