Der Datenschutz im Sozialrecht ist maßgeblich in § 35 Sozialgeheimnis (1) Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten …§ 35 SGB I in Verbindung mit Zweiter AbschnittVerarbeitung von Sozialdaten § 67 a SGB X § 67 b SGB X§§ 67 ff. SGB X geregelt. Das Sozialgeheimnis beinhaltet „das Steuergeheimnis des kleinen Mannes“. I. […]
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08.04.2019