In Betrieben und Verwaltungen werden die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen von den Betriebs- und Personalräten gewahrt. Betriebsräte und Personalvertretungen sollen die Eingliederung schwerbehinderter Menschen fördern und unter anderem auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinwirken, § 176 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung...
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09.04.2019