Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
31.03.2017

Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Eilverfahren

Die Verfahrensgebühr im sozialrechtlichen Eilverfahren wird gemäß Nummer 3102 VV RVG bestimmt. Grundsätzlich ist bei der Verfahrensgebühr von der Mittelgebühr auszugehen. Abweichende generalisierende Auffassungen einzelner Gerichte, bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes würden nur unterdurchschnittliche Gebühren entstehen, sind nicht selten fehlerhaft. ... mehr Der Beitrag Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Eilverfahren erschien zuerst auf Rechtsanwalt und Sozialrecht.

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