... Bei dem Pfändungsschutzkonto wird „automatisch“ Vollstreckungsschutz gewährt. Beim P-Konto entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Sozialleistungen und sonstigen Gutschriften. Es ist darauf abzustellen, ob das Guthaben auf dem Konto höher ist, als die anzusetzenden Freibeträge.
Einrichtung des P-Kontos
Ein P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden. Ein P-Konto kann nicht als Gemeinschaftsskonto geführt werden.
Gemäß § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO kann der Schuldner jederzeit die...
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23.09.2016