Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
23.09.2016

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

... Bei dem Pfändungsschutzkonto wird „automatisch“ Vollstreckungsschutz gewährt. Beim P-Konto entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Sozialleistungen und sonstigen Gutschriften. Es ist darauf abzustellen, ob das Guthaben auf dem Konto höher ist, als die anzusetzenden Freibeträge. Einrichtung des P-Kontos Ein P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden. Ein P-Konto kann nicht als Gemeinschaftsskonto geführt werden. Gemäß § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO kann der Schuldner jederzeit die...

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