Die Patientenverfügung muss hinreichend konkret abgefasst werden. Die Patientenverfügung soll eine präzise Handlungsanweisung beinhalten. Immer wieder wird dies nicht beachtet. Die Rechtsprechung erklärt regelmäßig Patientenverfügungen für zu wenig konkret. Die Problematik wird in zwei Entscheidungen des BGH zu einer Patientenverfügung aufgezeigt: Für den ersten Sachverhalt war die Patientenverfügung nicht hinreichend konkret abgefasst. Im zweiten Fall […]
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21.09.2018