Wie bereits mehrfach betont, kann das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft beim Hartz IV – anders als bei der Sozialhilfe – nicht einfach vermutet werden. § 9 SGB II enthält – anders als § 39 SGB XII keine Vermutensregelung im Hinblick auf das Bestehen der Haushaltsgemeinschaft. „Im Zweifel“ besteht also keine Haushaltsgemeinschaft, sondern lediglich eine Wohngemeinschaft. Weil […]
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13.04.2018