Grundsätzlich können neurologische Erkrankungen – auch die Parkinson`sche Krankheit – dazu führen, dass ein Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) besteht (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R, Rdnr. 16, 18):
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Die hier allein in Betracht zu ziehenden Gleichstellungsfälle "auch aufgrund von Erkrankungen" erfassen danach die Parkinson'sche Krankheit, auch wenn die AnlVersMedV ausdrücklich nur...
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Artikel
23.12.2016