Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist geschaffen worden, um angeblich vorhandene Anreize für den Zuzug in das Bundesgebiet zu beseitigen. Durch eine deutliche Absenkung der Leistungen gegenüber den Leistungen der Sozialhilfe und vermehrte Sachleistungen wollte der Gesetzgeber die Anreize für eine wirtschaftlich motivierte Zuwanderung verringern. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die deutlich abgesenkten Leistungen als verfassungswidrig angesehen (vgl. […]
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11.10.2017