Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
02.03.2015

Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen – zur Berechnung des Hartz IV

Lebensversicherungen sind zunächst gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II und § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nicht bei der Berechnung von Leistungen zum Hartz IV zu berücksichtigen, solange sie die „allgemeinen...

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