Bei der Heilungsbewährung handelt es sich um ein sozialrechtliches Institut, welches nach Maßgabe der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ Folgendes beinhaltet: Im Rahmen bestimmter Erkrankungen, wie zum Beispiel bösartiger Tumorerkrankungen, ist nach der Tumorentfernung für eine bestimmte Zeit pauschal ein höherer Grad der Behinderung (GdB) anzunehmen, als in der Regel aufgrund der konkreten Funktionsbeeinträchtigungen gerechtfertigt wäre. Nach rückfallfreiem […]
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09.06.2022