Die Berechnung der Leistungen zum Hartz IV ist kein „Hexenwerk“. Zunächst ist der Gesamtbedarf zu ermitteln. Dann wirkt sich Einkommen – soweit es angerechnet werden muss – leistungsmindernd aus. Hat der Antragsteller ein zu hohes Vermögen, so muss er dies ggf. eingesetzen, bevor Hartz IV-Leistungen gewährt werden. 1. Ermittlung des Gesamtbedarfes Der Gesamtbedarf zur Berechnung […]
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06.04.2018