Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist konkret und individuell zu ermitteln. Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit enthält aber ein abstraktes Element dadurch, dass er auf den Verlust der Erwerbsmöglichkeit nicht nur im Berufsfeld des Versicherten, sondern auf den Gesamtbereich des Erwerbslebens abstellt. 1. Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens Neben der Feststellung der […]
(...)
Artikel
26.02.2018