Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 BGB ist im Einzelfall auch bei einer unpünktlichen Mietzahlung durch das Jobcenter möglich. Dies entschied der BGH in einem Urteil vom 29. Juni 2016 (VIII ZR 173/15). Die nachstehenden Leitsätze des Urteils machen deutlich, dass eine Kündigung unabhängig von der Frage ist, ob das Jobcenter Erfüllungsgehilfe des Mieters im Sinne des § 278 BGB ist oder nicht. Bei der Zulässigkeit der fristlosen Kündigung ist allerdings durch den...
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26.09.2016