Mehrbedarfe für eine Erstausstattung sind in der Sozialhilfe in § 31 SGB XII geregelt: Gesetzestext (Stand: 30.07.2019): § 31 Einmalige Bedarfe (1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, 2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie 3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von […]
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20.08.2019