Fraglich ist, welche Konsequenzen eine unterbliebene Kostengrundentscheidung im Widerspruchsverfahren hat. Diese Frage ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn das Verfahren für den Widerspruchsführer erfolgreich durchgeführt wird. Entscheidet die Behörde entgegen § 63 SGB X nicht über die Kosten, so ergeben sich mehrere Lösungsansätze:
Der Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides könnte mit Widerspruch oder Klage angreifbar sein.
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Der Ausgangsbescheid in Gestalt des...
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05.12.2016