Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor … (Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 38 Absatz 1 SGB III. Kommt der oder die Arbeitslose […]
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19.12.2019